
Zur Reform des SGB VIII
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – auf dem Weg zu neuen Chancen und Wegen für die Heilpädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe
Im im Juni 2021 wurde das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz richtet sich explizit an Inklusion und Teilhabe aus. Das Ziel ist die „große inklusive Lösung“. Das neue SGB VIII wird im Zeitraum vom 1.1.24 bis 1.1.28 in Kraft treten. Folgende Aspekte werden als bedeutsam herausgestellt:
– Kinder und Jugendliche sind als Expert*innen in eigener Sache angesprochen (SGB VIII § 4a), zur Unterstützung der Selbstvertretung werden Ombudsstellen mit barrierefreiem Zugang eingerichtet, wodurch eine Stärkung der Rechte der Betroffenen erfolgt. Dies tangiert auch die stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche.
– Pflegeeltern bekommen mehr Sicherheit gegenüber den Herkunftseltern; ein langfristiger Aufenthalt in Pflegefamilien wird möglich. Es wird eine neue Begriffsbestimmung in § 7 geben.
– Der Informationsfluss zwischen Ärzt*innen und Jugendamt wird erleichtert, die betroffene Familie wird einbezogen. Ab dem 1.1.28 ist eine Leistungsvereinheitlichung geplant (§ 10).
– Unterschiedliche Hilfen können miteinander kombiniert werden.
– Der barrierefreie Beratungsanspruch für alle Betroffenen bzgl. Leistungen wird vorgesehen. Auch hier könnte sich ein Aufgabenfeld für Heilpädagog*innen ergeben.
– Es werden Verfahrungslotsen eingesetzt (1.1.24), welche eine unabhängige Unterstützung bei der Verwirklichung von Ansprüchen leisten sollen. Dabei besteht eine gewisse Spannung zwischen diesem Auftrag und dem Status des Angestelltseins beim öffentlichen Träger gibt. Auch hier könnten Heilpäadgog*innen künftig eine Rolle spielen.
– Die Nachbetreuung wird aufgewertet.
Die Aufgabe der Überführung der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche aus dem SGB IX ins SGB VIII braucht Zeit, daher ist ein Zeitraum von 6 Jahren (bis 2028) zur Umsetzung vorgesehen, der zur optimalen Ausgestaltung von Umsetzungsstrategien und Verfahrensvorschriften genutzt werden sollte. Die Abstimmung der Rehaträger untereinander ist notwendig, hier ist darauf zu achten, dass die Ansprüche aus dem SGB IX tatsächlich in das SGB VIII überführt werden. Der Fachbereichstag Heilpädagogik wird sich in die Ausgestaltung von Umsetzungsstrategien und entsprechende Maßnahmen einbringen.
Download Stellungnahme zur inklusiven Lösung SGB VIII (PDF) (Stand: Mai 2016)
Im Jahr 2018 legte das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess mit Verbänden und Fachwissenschaft unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ auf. Informationen des BMFSFJ zu diesem Dialogprozess und den Abschlussbericht finden Sie unter www.mitreden-mitgestalten.de.
Einer echten „inklusiven Lösung“ im Sinne der Zusammenführung von Rechtsansprüchen im Lebensabschnitt Kindheit/ Jugend unter einer Rechtsnorm stehen nach wie vor ungelöste Schnittstellenfragen entgegen. Ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das die Anregungen aus dem Dialogprozess aufnimmt, soll im Jahr 2020 vorgelegt werden.