Zur Reform der Psychotherapie-Ausbildung

Reform der Psychotherapie-Ausbildung

Die Reform der Psychotherapie-Ausbildung wird seit Jahren vehement diskutiert. Der Gesetzesentwurf sieht die Zusammenlegung der Ausbildungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologischen Psy-chotherapeut*innen vor auf der Basis eines grundständigen universitären Psychologie-Studiums (BA und MA) mit anschließender Approbation vor. Die Weiterbildung in einem bestimmten Therapieverfahren schließt sich daran an, erst hier findet die Spezialisierung für die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen einerseits und der Erwachsenen andererseits statt.

Die Berufs- und Fachverbände und die entsprechenden Vereinigungen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die für pädagogisch, heilpädagogisch und sozialarbeiterisch qualifizierte PsychotherapeutInnen, vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stehen, wurden im Gesetzgebungsverfahren nur teilweise systematisch in Anhörungsverfahren einbezogen. Umso wichtiger ist die aktive kritische Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Fachverbände und Fachgesellschaften, so auch den Fachbereichstag Heilpädagogik.

Aus Sicht des Fachbereichstages Heilpädagogik sind folgende mit der Reform beabsichtigten Veränderungen nicht akzeptabel:

  • Die Eingrenzung des Zugangs zur Psychotherapie-Ausbildung auf Absolvent*innen universitärer Studiengänge ist mit der Grundidee der Bologna-Reform nicht vereinbar. Für den Ausschluss von Absolvent*innen von Studiengängen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gibt es keine nachvollziehbaren Gründe.
  • Der Ausschluss von Absolvent*innen (heil-)pädagogischer und sozialrbeiterischer Studiengänge verkennt die Tatsache, dass diese bisher den überwiegenden Anteil der praktizierenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen stellen. Heilpädagogig*innen, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen verfügen über spezifisches Theoriewissen und zu Entwicklungsbedingungen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und haben zudem bereits in integrierten Praxisphasen im Studium entsprechende Erfahrungen in einschlägigen Handlungsfeldern erworben. Damit weisen sie sich für die psychotherapeutische Begleitung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien in besonderer Weise aus.
  • Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist unzureichend gesichert, weil es zu wenig Psychotherapeut*innen mit den erforderlichen spezifischen Kenntnissen gibt. Gleichzeitig steigt aber auch bei Menschen mit Behinderungen das Risiko psychischer Erkrankungen an. Die Versorgungslücke wird sich dramatisch zuspitzen, wenn die Gesetzesreform in der derzeitig verhandelten Form beschlossen wird.

 

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